Der Fonds verpflichtet sich, einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Offenlegungsverordnung in Höhe von 5 Prozent zu halten.
Dieser Mindestanteil ermittelt sich aus zwei Teilmengen:
Zum einen gilt für den Fonds die Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens als nachhaltige Investition, wenn das Unternehmen mit seiner Produktpalette und/oder Dienstleistung einen positiven Beitrag zu mindestens einem der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs)2 leistet. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Unternehmen mit seinen weiteren Tätigkeiten kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigt und Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendet.
Zum anderen wird der Mindestanteil durch den Erwerb sog. zweckgebundener Anleihen (Green Bonds, Social Bonds und Sustainability Bonds) erfüllt, welche vom jeweiligen Emittenten auf Grundlage eines Rahmenwerks begeben worden sein müssen, das die Kriterien bzw. Merkmale der von der International Capital Market Association („ICMA“) veröffentlichten Prinzipien und Richtlinien für derartige Anleihen umsetzt. Damit der Erwerb der zweckgebundenen Anleihe sich als nachhaltige Investition qualifiziert, dürfen die Emittenten mit ihren Tätigkeiten ebenfalls kein Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen und Unternehmen als Emittenten müssen die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
2Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sind 17 Ziele zur Verbesserung der menschlichen Gesellschaft, der ökologischen Nachhaltigkeit und der Lebensqualität, die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 veröffentlicht wurden. Sie decken ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen ab.