Der Zugang zum Hinweisgeber-Portal erfolgt unter: MEAG Hinweisgeber-Portal
Sie können dort wählen, ob Sie Ihre Meldung an die Compliance-Abteilung der MEAG oder die zentrale Ombudsstelle der MEAG richten. Ihre Meldung wird nur für diejenigen Compliance-Funktionen sichtbar sein, denen Sie die Informationen mitteilen wollen.
Neben dem Hinweisgeber-Portal der MEAG können sich Hinweisgeber natürlich auch per Post, per Hauspost oder per E-Mail an die Compliance-Abteilung der MEAG wenden:
MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH
Legal, Regulatory & Compliance
Am Münchner Tor 1
80805 München
E-Mail: whistleblowing@meag.com
Im Falle einer persönlichen Benachrichtigung vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin per E-Mail.
Markus Brinkmann ist Ombudsmann von MEAG. Sie können folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen (Telefon, Postanschrift, frei formulierte E-Mail von MEAG Rechner oder privatem Rechner):
Markus Brinkmann
Partner, Leiter Forensic, Risk & Compliance, CFE
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
20355 Hamburg, Germany
Markus Brinkmann erreichen Sie telefonisch unter der folgenden Telefonnummer, die ausschließlich für seine Tätigkeit als Ombudsmann bereitgestellt wird: 0800-6645895.
Der Ombudsmann ist von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr zu erreichen. Sollte er zwischen den oben genannten Zeiten vorübergehend nicht erreichbar sein, können Sie eine Nachricht auf seiner Mailbox hinterlassen.
E-Mail: ombudsmann.mr@bdo.de
Zudem können Mitarbeiter der MEAG, die Hinweise auf einen potenziellen Compliance-Verstoß haben, diese zunächst in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld, insbesondere an ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung richten. Auch der Datenschutzbeauftragte, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, steht zur Verfügung, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
Jede Meldung ist erwünscht und Vergeltungsmaßnahmen sind nicht zu befürchten.
Wir ermutigen Sie, die oben genannten Kontakte zu nutzen. Darüber hinaus können potenzielle Compliance-Verstöße selbstverständlich auch die jeweils örtlich zuständigen Behörden gemeldet werden.