Kaufkraftverlust in der Altersvorsorge

Eine kleine Rechenaufgabe: Wir nehmen an, die Inflation – also der Kaufkraftverlust – liegt gleichbleibend bei zwei Prozent pro Jahr. Wie viel sind 1.000 Euro aus einer privaten oder gesetzlichen Rente dann in 30 Jahren noch wert? 900 Euro? 800 Euro? 700 Euro? Falsch! Der Effekt der Geldentwertung wird meist unterschätzt. Von den 1.000 Euro bleibt nur eine Kaufkfraft von 552 Euro. In Zukunft kann von dem Geld also lediglich etwa halb so viel gekauft werden wie heute.

Wer dies verhindern möchte, sollte bei seiner Anlage folgende Faustformel beachten: Um bei einer gleichbleibenden Inflation von zwei Prozent p.a. in 10 Jahren die gleiche Kaufkraft wie heute zu haben, ist später das 1,2-Fache des heutigen Betrages erforderlich. In 20 Jahren ist das 1,5-Fache nötig – und in 30 Jahren sogar das 1,8-Fache.

Wer am Anfang seiner Vorsorgeplanung den Kaufkraftverlust berücksichtigt hat, kann relativ entspannt in die Zukunft blicken – vorausgesetzt die Planung umfasst Sachwerte, also auch Aktien. Diese bieten in Zeiten steigender Inflation oftmals eine Art Schutz. Es ist also sinnvoll, die Inflationsentwicklung im Auge zu behalten. Schon gewusst?