Schon gewusst?

Für Investitionen, Beteiligungen oder Übernahmen kann es sinnvoll sein, dass Unternehmen „frisches“, also zusätzliches Geld aufnehmen. Das leihen sie sich entweder als Darlehen von der Bank oder sammeln es durch eine Kapitalerhöhung ein. Kredite vergrößern den Anteil des Fremdkapitals, während eine Kapitalerhöhung die Eigenkapitalquote erhöht. Je mehr Eigenkapital, desto robuster wird das Unternehmen eingeschätzt, allerdings kann damit eine reduzierte Eigenkapitalverzinsung einhergehen. Im Gegensatz zur Kreditfinanzierung fallen außerdem bei einer Kapitalerhöhung keine Zinszahlungen an. Gleichwohl erwarten Eigenkapitalgeber eine Entlohnung ihres Einsatzes, können diese auch als Miteigentümer ein Stück weit mitbestimmen.

Die Kapitalerhöhung erfolgt bei Aktiengesellschaften durch die Ausgabe neuer Aktien, auch „junge“ Aktien genannt. Da sich dadurch die Gesamtanzahl der Anteilsscheine eines Unternehmens erhöht, erhalten Altaktionäre ein vorrangiges Bezugsrecht für die jungen Aktien. Nutzen sie dies, bleibt ihr prozentualer Anteil am Unternehmen konstant. Bei der Aktienplatzierung über ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren kann das Bezugsrecht der Altaktionäre auch ausgeschlossen werden und die „neuen“ bzw. „jungen“ Aktien werden nur institutionellen Anlegern angeboten.

Einer Kapitalerhöhung muss die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen. Mit dem Beschluss und der Bekanntgabe fällt der Aktienkurs in der Regel erst einmal ab. Schließlich wird durch die Kapitalerhöhung der Unternehmenswert auf mehr Anteilsscheine verteilt, wodurch der Gewinnanteil pro Aktie sinkt. Mittelfristig orientiert sich die weitere Entwicklung daran, wie erfolgreich das „frische Geld“ im Unternehmen eingesetzt wird.